Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES

aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.,
Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn, nachfolgend "aid" genannt.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Für Verträge mit dem aid gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Nebenabreden sollen auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch den aid.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

(1) Angebote des aid sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir Ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.

(2) Der Vertrag kommt zu Stande aufgrund der telefonischen oder schriftlichen Bestellung des Kunden, im Internet durch Ausfüllen und Bestätigen des Web-Bestellformulars einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch den aid andererseits.

(3) Wir bemühen uns unverbindlich, die bestellte Ware innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Bestelleingang zu liefern.

(4) Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

(5) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

(6) Ersatzlieferungen sind zulässig, wenn ein bestimmter Artikel nicht lieferbar ist. Der aid sendet dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz zu (Ersatzartikel). Bei Nichtgefallen kann ein Ersatzartikel porto- und verpackungsfrei zurückgegeben werden.

(7) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht der aid von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

(8) Mit Versendung der Bestellung geht die Gefahr für die bestellten Waren, auch bei Teillieferungen, auf den Besteller über.

(9) Wir behalten uns vor, an Endverbraucher und Wiederverkäufer nur in haushaltsüblichen Mengen zu liefern.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten oder in den Katalogen des aid dargestellt wurden.

(2) Die Preise verstehen sich ab dem Sitz des aid inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

(3) Für Verpackung und Versand wird eine Versandkostenpauschale erhoben, und zwar

• innerhalb der Bundesrepublik Deutschland i. H. v. 3,00 Euro
• ins europäische Ausland (der von der Post festgelegten Ländergruppe Europa) i. H. v. 7,00 Euro
• in alle außereuropäischen Länder und Gebiete i. H. v. 11,00 Euro

(4) Wir liefern gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge mit Zugang der Ware fällig und spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen.

(5) Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 30 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zahlen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.

(6) Bei Zahlung gegen Rechnung stehen dem aid die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu:

(7) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des aid. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf den aid. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.

(8) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

(9) Stehen dem Kunden aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden - widerruflich -, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.

(10) Der Kunde kann Freigabe der Sicherheit oder die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit der Wert der Sicherheiten unsere noch offenen Forderungen aus der Bestellung um 20 % übersteigt und durch die Aufgabe unserer Sicherungsrechte nicht jegliche Sicherheit aufgegeben wird.

(11) Zahlungen werden nach Wahl des aid zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung - insbesondere Mahnkosten - entstanden, so kann der aid Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht

Widerrufsbelehrung (für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB)

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie - bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr - unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Liegt der Erhalt dieser Belehrung in Textform nach Vertragsschluss, beträgt die Frist einen Monat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Die Waren (1.) oder das Rücknahmeverlangen (2.) sind zu senden an:

(1.)
aid-Vertrieb c/o IBRo Versandservice GmbH
Kastanienweg 1
18184 Roggentin
Telefon: 0180 3 849900* Telefax: 0228 84 99-200
E-Mail: bestellung@aid.de
*Kosten: 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Anrufe aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute.

(2.)
aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sollte dieser Hinweis auf die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt sein, müssen Sie für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

§ 5 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 6 Softwareprodukte

(1) Beim Kauf eines Softwareprodukts erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM, Diskette etc.), die zugehörige Dokumentation - sofern vorhanden - und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

(2) Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle vom aid in den Medienkatalogen, im Medienshop oder den Internetseiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören den Herstellerfirmen der angebotenen Waren. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.

(3) Es gelten ergänzend die Bestimmungen über Gewährleistung des jeweiligen Softwareherstellers. Der Kunde muss zunächst außergerichtlich versuchen, die Übernahme der Gewährleistung des Softwareherstellers zu erreichen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt.

(2) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.

(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der aid haftet wegen Garantien oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen gerügt werden.

(5) Handelt es sich vorliegend nicht um einen Verbrauchervertrag, so beträgt die vereinbarte Gewährleistungsfrist ein Jahr.

(6) Alle in Publikationen des aid enthaltenen Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt und mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Dennoch sind Fehler nicht völlig auszuschließen. Daher erfolgen alle Angaben ohne jegliche Gewähr. Eine Haftung für etwa vorhandene inhaltliche Unrichtigkeiten und darauf beruhende Schäden wird ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben bzw. an Banken zur Abrechnung.

(2) Zum Zwecke der Kreditprüfung erteilen Neukunden dem aid die jederzeit widerrufliche Genehmigung für einen insoweit erforderlichen Datenaustausch mit Auskunfteien.

§ 9 Mitteilungen

(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronische Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

(2) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

(4) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

§ 10 Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 11 Sprachklausel

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 12 Erfüllungsort

(1) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz des aid vereinbart.

(2) Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

AGB-Version 11
Stand: 2010-07-13



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Medientipp

SchmExperten: Medienpaket zum Einstiegspreis sichern!

Jetzt werden Schüler zu SchmExperten! Das fertig ausgearbeitete, flexibel umsetzbare Konzept setzt neue Impulse für die Ernährungsbildung in den Klassen 5 und 6. Das Ziel: Begeisterung an der Zubereitung und Interesse an gesundheitsbewusstem Essen wecken. Bis zum 31. Oktober 2010 erhalten Sie das Medienpaket zu einem Einstiegspreis.  


"Das Currywurstfeld"

Didaktisches Pflanzenlabyrinth des BfR

Bis zum 3. Oktober lädt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in ein  Labyrinth in Form einer übergroßen Currywurst ein. Auf Wegen und Irrwegen durch einen Dschungel aus Kulturpflanzen und Blumen gibt es viel Wissenswertes zu entdecken. Es geht um Herstellung, Inhaltsstoffe, Zubereitung und gesundheitlichen Wert des beliebten Gerichts Currywurst. Schulklassen sind herzlich willkommen.
Foto: BfR



Tagung

Nachhaltigkeit erleben in Wald und Schule

Ansätze einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) im Wald stehen im Mittelpunkt einer Tagung der Uni Freiburg. Am 10. September sind Lehrkräfte und Multiplikatoren eingeladen, die mit Grundschülern und Schülern der Sek I das Thema Wald bearbeiten wollen. Experten stellen in Hohenroda praxistaugliche Module vor, um gemäß des Tagungstitels Nachhaltigkeit in Wald und Schule zu erleben.
Foto: Uni Freiburg


Veranstaltungstipp

Messe hogatec mit Themenpark Schulverpflegung

Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung, Schulleiter, Lehrer, Eltern und Küchenleiter können sich auf der hogatec im Themenpark Schulverpflegung über Schulessen informieren. Die Messe findet vom 12. bis 15. September 2010 in Düsseldorf statt.
Foto: © graca victoria - fotolia.com


Wissen wirksam weitergeben

Spielerisch wiederholen und vertiefen

Zu einer erfolgreichen Vermittlung von Wissen gehören Wiederholung und Vertiefung. Ein neuer Beitrag in der aid-Fachzeitschrift Ernährung im Fokus stellt Möglichkeiten dazu vor, die Spaß machen und motivieren: Bekannte Spiele werden genutzt!


Bio Brot-Box 2010

Dieses Jahr werden 152.000 Boxen verteilt

Richtig frühstücken lernen gehört zum Leben eines ABC-Schützen dazu. Wie ein gesundes Schulfrühstück aussehen kann, zeigt die Aktion Bio-Brotbox seit 2002. In diesem Jahr kommen über 150.000 Erstklässler in den Genuss einer lecker gefüllten Box, die sie natürlich täglich wieder verwenden können. Wo die Aktion läuft und wie man mitmachen kann, lesen Sie hier.


Schwerpunktthema

Lernfeldkonzept: Kompetenzen entwickeln
Bundesweit einheitliche Lernfelder im Rahmenlehrplan existierten immer noch nicht für alle Berufe. Für die Ausbildungsberufe Gärtner/-in und Florist/-in stellt die aid-Fachzeitschrift B&B Agrar deshalb Lernfelder vor, die im Rahmen von Dissertationsvorhaben exemplarisch entwickelt worden sind. Zu den Lernfeldern passende Lernaufgaben wurden jetzt von Berufsschullehrern erprobt und von ihnen zur Nachahmung empfohlen.


Naturwissenschaften entdecken

Abschluss-konferenz

Nach fünfjähriger Laufzeit lädt das Projekt „Naturwissenschaften entdecken“ von Schulen ans Netz e.V.  zur Abschlussveranstaltung nach Bonn ein. Auf der Veranstaltung am 24. September 2010 stellen Lehrkräfte im Projekt entwickelte und erfolgreich erprobte Materialien für den Unterricht vor und berichten über die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Foto: Schulen ans Netz


Kindernährung

BZgA-Onlineangebot für Fachkräfte in Kitas

Mit einem Online-Angebot unterstützt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Fachkräfte aus Tageseinrichtungen für Kinder in ihrer Zusammenarbeit mit den Eltern. Dazu bietet sie eine "Themeninfo Ernährung" mit Grundlagenwissen und Tipps zur Vertiefung. 


Nachhaltige Schülerfirmen

Schulung für Lehrkräfte

Für Lehrkräfte und außerschulische Experten gibt es eine berufsbegleitende Ausbildung zu Fachleuten für nachhaltige Schülerfirmen. Anbieter ist die FU Berlin. 
Foto: © reflektastudios - fotolia.com


Tag der Regionen

Wer weiter denkt - kauft näher ein

... unter diesem Motto sind Menschen in ganz Deutschland aufgerufen, mit fantasievollen Aktionen einen Blick in die eigene Region zu werfen. Für Schulen gibt es viele Möglichkeiten, um sich vom 24. September bis 10. Oktober 2010 beteiligen oder selbst welche anzustoßen. Oder besuchen Sie einfach nur die Website. Der Fair-Führer für junge Menschen", ein Einkaufsratgeber für nachhaltigen Konsum, könnte Ihren Schülern gefallen...


IN FORM on tour

Saison 2010 läuft

"IN FORM on tour" macht bis Herbst in deutschen 18 Städten Station. Die Gesundheitskampagne hat viele Tipps im Gepäck, wie man mit Freude an Bewegung und leckerem Essen die Grundlage dafür legen sich rundum wohl zu fühlen.


aid-Ernährungsführerschein

Ihre Erfahrungen sind uns wichtig

Sind Sie Lehrkraft einer 3. oder 4. Klasse und planen den aid-Ernährungsführerschein selbstständig durchzuführen? Bei Beteiligung an der Evaluation der Unterrichtsreihe können Sie als Dankeschön das Medienpaket kostenfrei vorab erhalten.


Der Weg zur Übungsküche

Infomaterial und Checklisten

Wer über eine Übungsküche für seine Schule nachdenkt, findet beim "IN FORM"-Projekt Küchen für Deutschlands Schulen wertvolle Anregungen. Zudem besteht noch bis 15. Oktober die Möglichkeit für Schulen, sich im Rahmen eines bundesweiten Wettbewerbs um eine Übungsküchen zu bewerben.
Foto: In Form


Veranstaltungshinweis

13. aid-Forum wird wegen großer Nachfrage wiederholt

Jeden Tag werden Verbrauchern widersprüchlichen Schlagzeilen sowie eine Flut von immer neuen Ernährungsratgebern und Siegeln serviert. Nehmen sie diese Informationen wahr und erkennen, was für sie gut und sinnvoll ist? Im Mittelpunkt des 13. aid-Forums am 9. November steht die Frage ob Berater und Multiplikatoren umdenken müssen, um ihre Zielgruppen zu erreichen.


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